1. Februar 2022
GAME OVER
Es ist vorbei. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den Grundfesten der „Pandemie“ rütteln.
Der Gesundheitsminister hat für eine Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum der „Pandemie“ in Österreich.
Ein Gastbeitrag von Chris Veber
VfGH-Frage: AN oder MIT Covid verstorben?
Im Einzelnen will der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Die alte an oder mit Covid Frage.
Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung. Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid-Todes- und Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten!
Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister Belege erbringen.
Sterblichkeitsrisiko bei Covid-19 nur 0,15 Prozent
Dann gehts ans Eingemachte (für die Pharmamafia). Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15 %. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Die 95 %-Wirksamkeitslüge ist am Ende.
Schützt die Impfung überhaupt?
Es kommt noch besser. Die „Pandemie der Ungeimpften“ wird in Frage gestellt.
Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-CoV-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-CoV-2 übertragen können“.
Wie hoch ist Hospitalisierungsrisiko nach Erkrankung bzw. nach “Impfung”?
Dann gehts in für den Gesundheitsminister gefährliche Bereiche. Der VfGH will das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen.
Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher so nonchalant ignoriert wurden.
Selbst der „Lockdown für Ungeimpfte“ bleibt nicht unhinterfragt. Der VfGH fragt, um wie viel höher die Bettenauslastung ohne diesen Lockdown wäre.
Woher kommt die Übersterblichkeit, wenn sie nicht durch Covid verursacht wird?
Die für die Regierung tödlichste Frage kommt zum Schluss.
Der VfGH ersucht um Auskunft, ob es richtig ist, dass es 2021 weniger Covid-Tote aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gibt. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.
Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von gekauften Medien und willfährigen Experten beiseite gewischt.
Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von gekauften Medien und willfährigen Experten beiseite gewischt.
Damit ist jetzt Schluss.
Beantwortung der Fragen ist Ende der Pandemie – und der Regierung
Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen.
Ich glaube, die Beantwortung dieser Fragen beendet die „Pandemie“. Sie beendet auch die Regierung.
Es scheint, wir sind noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Lasst uns diese Lektion nicht vergessen. Freiheit stirbt nie dramatisch. Sie stirbt scheibchenweise. Wir dürfen sie nie für selbstverständlich nehmen. Wir müssen für sie kämpfen! Auch jetzt noch, bis die Machthaber in Handschellen aus ihren Ämtern entfernt wurden.