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Corona darf nicht zum allmächtigen Überwachungsstaat führen

Von: 5. April 2020 https://www.bonvalot.net/corona-darf-nicht-zum-allmaechtigen-ueberwachungsstaat-fuehren-283/

Wir beginnen, uns in der Corona-Krise an demokratische Einschränkungen zu gewöhnen, die vor Kurzem noch völlig undenkbar schienen. Und das ist keine gute Nachricht.

Gleich zu Beginn und für alle Aluhüte: Corona ist eine scheißgefährliche Lungenkrankheit. Menschen sterben. Es ist sinnvoll, sich selbst und andere durch soziale Distanzierung zu schützen. Wer unvernünftig handelt, gefährdet sich und andere. Die notwendige Vernunft darf aber nicht dazu dienen, in Windeseile alle rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord zu werfen.

Soll die Polizei in Wohnungen eindringen dürfen?

Besonders in den Fokus gerückt ist der sogenannte Oster-Erlass des Gesundheitsministeriums unter Minister Rudolf Anschober (Grüne). Dieser Erlass wurde am 4. April veröffentlicht – und bereits am 6. April nach massiven Protesten wieder zurückgezogen. Wörtlich hieß es darin, dass die Bezirksverwaltungsbehörden „sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum“ untersagen sollen, „an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben“. Doch wie hätte sich der grüne Minister die reale Kontrolle dieses Erlasses vorgestellt?

Bisher waren Hausdurchsuchungen durch die Polizei sehr eindeutigen Regeln und Beschränkungen unterworfen. Sollte die Polizei künftig einfach in jede private Wohnung eindringen können und dort die Personalien aller Anwesenden kontrollieren?

Der bekannte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sagte jedenfalls: „Das geht zu weit.“ Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür – auch nicht das Epidemiegesetz, das sich lediglich auf öffentliche Veranstaltungen bezieht. Das Gesetz ermächtige niemanden dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe um Veranstaltungen. Für den Verfassungsjuristen ist der Erlass eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre“, die zwar bei Hausdurchsuchungen zulässig wäre, doch nicht in diesem Fall.

Verpflichtende App auf allen Handys?

Auch die Debatte um die Corona-HandyApp des Roten Kreuzes sorgt zunehmend für Unmut. Wenn es nach Nationalratspräsident und Ex-Innenminister Wolfgang Sobotka von der ÖVP geht, soll diese App zur Verpflichtung werden. Dafür sprach er sich im Interview mit dem Profil aus – und ruderte ebenfalls erst nach einem Aufschrei zurück.

Was ist in Österreich nun wirklich erlaubt und was ist verboten?

Damit eine solche Massenüberwachung rein technisch funktioniert, müsste das Smartphone (mit genug Strom) überall hin mitgenommen werden. Darüber hinaus klappt das Ganze natürlich nur für Menschen, die ein entsprechendes Mobiltelefon besitzen und ausreichend bedienen können. Laut Kurier sollten diejenigen, die kein entsprechendes Smartphone besitzen oder nicht damit umgehen können, „einen Chip auf den Schlüsselbund bekommen“ (5. April, Printausgabe).

Und was sollte mit den Menschen passieren, die die App nicht zwangsweise verwenden (wollen)? Die wenig vertrauenserweckende Antwort des Ex-Innenministers: Damit hätte er sich „noch nicht auseinandergesetzt“.

Quelle https://www.bonvalot.net/corona-darf-nicht-zum-allmaechtigen-ueberwachungsstaat-fuehren-283/

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