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Polizeiwillkür mit einem Hauch von Diktatur

28. Februar 2021

Wünsche des Innenministeriums?

Was treibt diesen Mann? Polizeiwillkür mit einem Hauch von Diktatur

Androhung von Polizeimaßnahmen, weil man „aggressive Fragen stellt“. Verhaftung, weil man sein medizinisches Attest vorweisen will. Sind es Vorgaben des umstrittenen Innenministers Nehammer – oder ist es vorauseilender Gehorsam? Wer diese Szenen sieht, erkennt sein schönes Heimatland Österreich nicht wieder. Diese Arroganz hat mit „Schützen und Helfen“ nichts mehr zu tun, es ist die Selbstherrlichkeit eines (einzelnen) Regimebüttels, wie man sie in Weißrussland vermuten würde. Wenn das „der neue Stil“ im Auftrag der türkis-grünen Bundesregierung ist, dann kann man sich auch abseits des „Great Reset“ auf Zustände wie in der DDR freuen.

Wie Wochenblick bereits gestern berichtete, wurde bei der Kundgebung in St. Pölten von den eingesetzten Polizeikräften mehrfach geltendes Recht missachtet.

Zu diesem Schluss muss man auf Basis der Videoaufzeichnungen und Zeugenaussagen unweigerlich kommen. Ungeachtet bisheriger und künftig zu erwartender Aufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof hält die aktuell gültige „4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ in §18, Abs. 2 unmissverständlich fest:

Der Ausnahmegrund, wonach aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil, oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard oder den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung oder den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann, sowie das Vorliegen einer Schwangerschaft ist durch eine von einem in Österreich zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellte Bestätigung nachzuweisen.

Diese Bestimmung wurde, wie mehrfach durch Zeugen bestätigt und per Videoaufnahmen bewiesen von den Sicherheitskräften willkürlich ignoriert und missachtet.

Organe des Vollzugs sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit aber an geltendes Recht und Gesetz gebunden und können sich nicht aussuchen, welche Verordnungen und Gesetze sie befolgen wollen.

Speziell der Einsatzleiter, der hier durch eine rote Warnweste gekennzeichnet auftritt, erklärt vor zahlreichen Zeugen, dass Fragen der Veranstalterin „aggressives Verhalten“ wären, womit indirekt weitere Polizeigewalt angedroht wurde.

Sinnlose, unprovozierte Gewalt

In oben verlinktem Video, leider etwas schwierig zu verstehen, fordert der Einsatzleiter den bekannten Anti-Corona-Maßnahmen-Aktivisten Martin Kaser dazu auf, eine FFP2-Maske zu tragen. Dieser holt gerade sein Attest heraus, als der hochrangige Polizist in aggressivem Tonfall erklärt, er wäre festgenommen.

In Folge lässt er den Mann mit völlig sinnloser und unangemessener Gewalt abtransportieren, was zu einer schweren Schulterverletzung geführt haben soll.

Jugendliche Polizisten die kaum mehr als 18 Jahre alt sein dürften, scheinen das Geschehen zum Teil auch nicht zu verstehen. Wie früher, in dunklen Zeiten, machen sie alle „nur ihren Job“ und führen „nur ihre Befehle aus“. Durch diese Gewaltanwendung soll wohl der „Beamtshandelte“ als auch alle anderen erzogen werden. Mit Einschüchterung will man die Menschen vom Demonstrieren abhalten.

Es wäre für alle Beteiligten sehr sachdienlich, den Namen dieses Einsatzleiters zu erfahren, um entsprechende Anzeigen und Beschwerden einbringen zu können.

Auch die alternative Presse ist stark daran interessiert, die Hintergründe des Mannes und eventuelle Verbindungen zur ÖVP zu recherchieren, die speziell in Niederösterreich stark anzunehmen sind.

Quelle https://www.wochenblick.at/was-treibt-diesen-mann-polizeiwillkuer-mit-einem-hauch-von-diktatur/

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